Sicherheit im Bürogebäude
Treppenhaus
Der Fußboden darf nicht glatt sein.
Zum Transport schwerer Lasten, technische Geräte, Aktenstapel, müssen Hilfen benutzt werden, z.B. Körbe,
Im Treppenhaus dürfen keine Gegenstände lagern
Der Handlauf muss zur Benutzung geeignet sein: richtige Höhe, geeignete Oberfläche.
Der Handlauf muss benutzt werden
Büroräume
Kabel dürfen keine Stolperstellen bilden
Schubladen der Schränke und der Schreibtische dürfen keine Hindernisse in den Verkehrswegen sein
Schubladen und Auszüge von Büromöbeln sind unmittelbar nach Ihrer Benutzung wieder zu schließen
Regale müssen standsicher aufgestellt sein
Überladen einzelner Regalböden verhindern
Leiter und/ oder Tritte müssen in einwandfreiem Zustand sein
Die allgemeine Raumbeleuchtung muss eine ausreichende Ausleuchtung haben
Kaffeeküche
Die elektrischen Betriebsmittel/ Kabel sind regelmäßig zu überprüfen
Keine gemeinsame Lagerung von Getränken, Speisen und Reinigungsmitteln dulden
Wasserkocher und Kaffeemaschinen müssen standsicher sein
Auf Herdplatten dürfen keine Gegenstände (z.B. Wasserkocher) abgestellt werden
Stoss- und Verletzungsgefahren durch geöffnete Hängeschranktüren sind zu verhindern
Keine Lagerung von Flaschen u.ä. auf dem Fußboden
Büromaschinen und -geräte:
Anschluss- und Verbindungsleitungen in Möbeln müssen so geführt sein, dass sie nicht gequetscht und nicht durch scharfe Kanten oder bewegliche Teile beschädigt werden können.
Zwischenstecker (Doppel- und Dreifachstecker alter Bauart) dürfen nicht benutzt werden
S i c h e r h e i t s r e g e l n
Verkehrswege sind freizuhalten
Es darf keine Stolper- oder Sturzgefahr bestehen
Zum Erreichen von Ablagehöhen über 1,80 m sind geeignete Aufstiege zu benutzen
Eigenmächtige Veränderungen des Arbeitsplatzes dürfen nicht vorgenommen werden
Elektrische Maschinen und Geräte sind nach ihrer Benutzung auszuschalten (Brandgefahr). Streichhölzer oder Tabakreste dürfen nur in nichtbrennbaren Aschenbechern abgelegt werden. Aschenbecher dürfen nicht in Papierkörben entleert werden.
Festgestellte Mängel und Schäden aller Art sind sofort dem betrieblichen Vorgesetzten zu melden.
C h e c k nach Büroschluss
Geräte (PC, Kopierer und Laminierer) ausgeschaltet?
Schranktüren und Schubladen geschlossen?
Aschenbecher o.k. (Keine Glut oder brennende Zigarette)?
Stecker von Kaffeemaschine und Wasserkocher abgezogen?
Herd (Platten und Backofen) ausgeschaltet?
Wasserkräne zugedreht?
Fenster geschlossen/ verriegelt?
Beleuchtungskörper ausgeschaltet?
Jeder im Betrieb hat Verantwortung
für die Arbeitssicherheit und allgemeine Sicherheit !
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