Unfallmeldung
Im Falle eines Falles !
Ein Unfall hat sich ereignet. Der Verletzte wurde ärztlich versorgt. Doch was nun? Ein meldepflichtiger Unfall (mehr als drei Tage Arbeitsunfähigkeit) ist der Berufsgenossenschaft unverzüglich anzuzeigen.
Über tödliche Unfälle, sowie Unfälle bei denen mehr als 2 Personen verletzt werden, ist die Berufsgenossenschaft darüberhinaus sofort telefonisch zu unterrichten. Außerdem müssen bei schweren Unfällen die Gewerbeaufsicht und bei tödlichen Unfällen auch die Polizei benachrichtigt werden.

Regeln für den sicheren Umgang
mit Leitern
01. Keine schadhaften Leitern und Tritte benutzen.
02. Leitern im richtigen Winkel anlegen.
03. Leitern nur auf rutschsicherem Boden aufstellen.
04. Maximale Belastung je besteigbaren Leiterschenkel beachten
05. Bei Arbeiten auf der Leiter nicht seitlich hinauslehnen.
06. Bei Stehleitern die Spreizsicherung immer gespannt halten.
07. Bei Stehleitern darf die oberste Sprosse nicht bestiegen werden.
08. Anlegeleitern müssen mind.
1 m höher sein als das zu bestei-gende Objekt.
09. Anlegeleitern nicht an unsichere Punkte anlegen. z.B. Stangen, Glasscheiben
10. Bei Mehrzweckleitern ist die
5. Oberste die letzte Standsprosse
11. Bei mehrteiligen Leitern müssen Einrastvorrichtungen verwendet werden.
12. Auf gewachstem Boden sind Erdspitzen zu verwenden.
13. WARNUNG vor Berührung mit elektrischen Freileitungen.
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Gesundheitsratschlag
Die Augen
Durch unser wichtigstes Sinnesorgan nehmen
wir den weitaus größten Teil aller Informationen
auf. Die eigentlichen Sinneszellen (Stäbchen
und Zapfen) befinden sich auf der Netzhaut.
Das Auge ist stets bestrebt, hundert Prozent
Leistung zu erbringen, und Bildschirmarbeit
bedeutet für die Augen Schwerstarbeit.
Wichtige Schutzfunktionen übernehmen
Augenlider und Tränen, Sie befeuchten
Hornhaut und Bindehaut und reinigen den
Augapfel von Fremdkörpern.
Trockene Augen durch angestrengtes Starren
auf dem Bildschirm müssen nicht sein.
Ausreichende Luftfeuchtigkeit und
Flüssigkeitsaufnahme sowie gegebenenfalls
eine passende Sehhilfe unterstützen die Augen.

INFO Ergonomie
Nicht alle Arbeitsplätze erfüllen die
Grundanforderungen der Ergonomie,
nach denen die Arbeit ausführbar und
erträglich, zumutbar und zufrieden stellend
sein soll.
Die Folgen sind Belastungen,die auf die
Mitarbeiter einwirken. Die häufigsten
Belastungen sind LÄRM, GASE, STÄUBE,
HITZE, ZUGLUFT, schweres HEBEN und
TRAGEN, ZWANGSHALTUNGEN und die ARBEITSORGANISATION (z.B. Schichtarbeit).
Belastungen führen - in Abhängigkeit von
persönlichen Eigenschaften und
Leistungsvoraussetzungen -
zu Beanspruchungen z.B. Nervensystem,
der Muskulatur, des Skelettsystems, der
Sinnesorgane, des Kreislaufs. Ziel der
betrieblichen Prävention muss es also sein,
Belastungen so weit zu vermindern, dass
es nicht zu unangemessenen Beanspruchungen
und damit zu Erkrankungen kommt.
Ergonomie verfolgt das Ziel, die
Arbeitsbedingungen dem Menschen anzupassen.
Die Gestaltungsbereiche im
Betrieb/ Unternehmen sind:
> Arbeitsplatz (z.B. Körperhaltung, Blickfeld)
> Arbeitsmittel (z.B. Auswahl und Formgebung)
> Arbeitsumgebung (z.B. Lärm, Klima, Gefahrstoffe)
> Arbeitszeit (z.B. Ruhepausen, flexible Zeiten)
> Arbeitsstrukturierung (z.B. Eigenverantwortung)
Ergonomisch gestaltete Arbeitsplätze beugen Ermüdung und Überbeanspruchung vor.
Sie mindern die Unfallgefahr und das Risiko arbeitsbedingter Erkrankungen. Damit steigern sie gleichzeitig ZUFRIEDENHEIT und Motivation der Beschäftigten
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