„ Das Verhüten von Unfällen darf nicht als eine Vorschrift des Gesetzes aufgefasst werden, sondern als ein Gebot menschlicher Verpflichtung und wirtschaftlicher Vernunft.“ Werner von Siemens (1880)

Arbeitssicherheitsberatung BENDIG informiert
Vorwort
Im Jahre 1974 wurde das betriebliche Arbeitschutzsystem mit dem Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) auf eine betriebliche Basis gestellt. Seither ist der Arbeitgeber, der für die Sicherheit und die Gesundheit bei der Arbeit aller in seinem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmer zu sorgen hat, verpflichtet, Fachkräfte für Arbeitssicherheit und Betriebsärzte zu seiner Unterstützung und Beratung zu bestellen. Das bedeutet, dass jeder Betrieb sicherheitstechnisch betreut werden muss. Die Grundlage hierfür bildet die Unfallverhütungsvorschrift „ Fachkräfte für Arbeitssicherheit “ (BGV A 2).
Was macht eine Fachkraft für Arbeitssicherheit ?
Die Fachkraft für Arbeitssicherheit hat die Aufgabe, den Arbeitgeber in allen Fragen des Arbeitsschutzes einschließlich der menschengerechten Gestaltung der Arbeit zu unterstützen. Die Unterstützung zielt im wesentlichen auf ...
das Ermitteln und Erkennen von betrieblichen Gefährdungen und Belastungen,
das Beurteilen der sich daraus ergebenen Risiken,
das Überprüfen der Wirksamkeit der durchgeführten Arbeitsschutzmaßnahmen
den spezifischen gesundheitlichen Gefährdungen und Unfallgefahren,
der Betriebsgröße und der Zusammensetzung der Arbeitnehmerschaft und
von der Betriebsorganisation.
Bei der Anwendung ihrer sicherheitstechnischen Fachkunde ist die Fachkraft für Arbeitsicherheit weisungsfrei. Die Zusammenarbeit mit den Betriebsärzten, dem Personal-/ Betriebrat und den anderen im Betrieb für Fragen der technischen Sicherheit, des Gesundheits- und des Umweltschutzes beauftragten Personen muss gegeben sein.
Warum sicherheitstechnische Betreuung ?
Wesentliche Aufgaben des Arbeitgebers im Rahmen seiner Verantwortung im Arbeitsschutz sind die sichere und gesundheitsgerechte Gestaltung der Arbeitsplätze, das frühzeitige Erkennen von Gefährdungen und das Ergreifen der erforderlichen Maßnahmen zur Beseitigung von arbeitsbedingten Unfall- und Gesundheitsgefahren. Da der Arbeitgeber diese Aufgabe in der Regel nicht allein wahrnehmen kann, bedarf es der fachkundigen Unterstützung und Beratung durch ein Fachkraft für Arbeitssicherheit.
Unfälle und arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren können schwerwiegende Folgen nach sich ziehen und führen u.a. zu
Ausfall von Mitarbeitern
Störungen im Betriebsablauf
Qualitätsmängel
Termindruck
Nichteinhaltung von Lieferverpflichtungen, schlechtem Betriebsimage und führen letztendlich auch zu betrieblichen Mehrkosten
Ergreifung von Maßnahmen
Das vorausschauende Ergreifen von Maßnahmen zur Erhaltung von Sicherheit und Gesundheit sollte selbstverständlicher Bestandteil der betrieblichen Arbeitsabläufe sein. Die präventive Vorgehensweise ist stets kostengünstiger als eine späte " Reparatur " bereits eingetretenen Gesundheitsschäden. Für den wirtschaftlichen handelnden Arbeitgeber ist es deshalb erforderlich, sich mit diesem Thema zu befassen und die im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung gewonnenen Erkenntnisse in die betriebliche Praxis umzusetzen. Rechtliche Grundlage für die sicherheitstechnische Betreuung ist das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) in Verbindung mit der Unfallverhütungsvorschrift BGV A 2.
Arbeitssicherheitsbetreuung und -beratung Werner Bendig
45665 Recklinghausen, Telefon: 02361 - 492403
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